41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rödinghausen betr.
„Erweiterung der Sportanlage Schwenningdorf “
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rödinghausen betr.
»Erweiterung der Sportanlage Schwenningdorf «
© Gemeinde Rödinghausen
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) und des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) hat der Rat der Gemeinde Rödinghausen am 05.07.2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Rödinghausen in einem 41. Verfahren zu ändern.
Der Geltungsbereich der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rödinghausen ist in dem anliegenden
Lageplan durch eine schwarze, unterbrochene Linie zeichnerisch dargestellt.
Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung von bislang ausgewiesener Fläche für die Landwirtschaft in Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz.
Des Weiteren wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung der Planentwürfe der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rödinghausen betr. „Erweiterung der Sportanlage Schwenningdorf“ durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rödinghausen betr. „Erweiterung der Sportanlage Schwenningdorf“ erfolgt in der Zeit vom
03.08.2012 bis einschließlich 17.08.2012
im Rathaus der Gemeinde Rödinghausen, Nebengebäude Alte Dorfstr. 25, Zimmer 4, 32289 Rödinghausen, während der Dienstzeiten.
Während der Auslegungsfrist werden die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung dargelegt. Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern. Während der öffentlichen Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen werden. Es können Anregungen zu den künftigen Ausweisungen im Flächennutzungsplan schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden.
Rödinghausen, 09.07.2012
Ernst-Wilhelm Vortmeyer
Bürgermeister