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Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:

Gemeinde Rödinghausen
Heerstr. 2
32289 Rödinghausen
Telefon:
05746/948-0

Telefax:
05746/948-105

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Die Gemeinde Rödinghausen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Ernst-Wilhelm Vortmeyer Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Ernst-Wilhelm Vortmeyer (Anschrift wie oben) 

Rechtliche Hinweise:

Inhalt des Onlineangebotes
Die Gemeinde Rödinghausen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Gemeinde Rödinghausen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Gemeinde Rödinghausen behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Eine Kommunikation per E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen. Beispielsweise können E-Mails auf ihrem Weg an unsere Mitarbeiter von versierten Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden. Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie auf eine andere Art der Kommunikation verweisen.

Verweigerung der Zugangseröffnung der Gemeinde Rödinghausen für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten
Der elektronische Zugang zur Verwaltung der Gemeinde Rödinghausen - insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit der Gemeinde Rödinghausen im Sinne des § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) in der z.Zt. gültigen Fassung wird hiermit ausdrücklich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eröffnet.

Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per E-Mail-Adresse, für E-Mail-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen.

Alle anderen bekannten Mailadressen sowie personenbezogene Mailadressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Rödinghausen stellen keine offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3a Abs. 1 VwVfG NRW kann aufgrund des damit verbundenen Aufwandes nicht erfolgen.

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Urheber- und Kennzeichenrecht
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