Planen, Bauen und Wohnen
Sie wollen in Rödinghausen neu bauen? Oder Sie spielen mit dem Gedanken, ihr Eigenheim zu sanieren? Die Gemeinde Rödinghausen steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Hier finden Sie weitere Informationen zu aktuellen Bauprojekten und Ansprechpartner.
Bauen in Rödinghausen
Viele Gründe sprechen dafür, in Rödinghausen zu bauen:
- die wunderschöne, naturnahe Lage unserer Baugebiete, die gute Infrastruktur, die verkehrsberuhigt ausgebauten Anliegerstraßen, um nur einige zu nennen.
- Sie erwerben zu äußerst attraktiven Preisen. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Alle aufgeführten Preise verstehen sich als Komplettpreise. Es fallen für sie keine zusätzlichen Kosten für die Erschließung an. Sie zahlen keine Courtage. Ferner erwerben Sie Ihr Grundstück ohne Bauträgerbindung.
- Profitieren Sie von unseren Qualitätsstandards.
Haben wir Sie neugierig gemacht?
Hier finden Sie die Verkaufsunterlagen zu unserem neuen Baugebiet "Falkenweg" im Ortsteil Schwenningdorf.
Wenn Sie weitere Informationen zum Beispiel zu den Bebauungsvorschriften oder zum Grundstückskauf wünschen, zögern Sie nicht uns anzurufen. Selbstverständlich können Sie auch eine E-Mail mit Ihren Fragen an baugrundstuecke@roedinghausen.de schicken. Oder Sie lassen sich in einem persönlichen Gespräch ganz unverbindlich von uns beraten.
Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Diese werden in einem formellen Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches im Baugesetzbuch umfassend geregelt ist.
Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich.
Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind die Kommunen zuständig.
Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Bekanntmachungen, Öffentlichkeitsbeteiligungen und Bauleitplanverfahren der Gemeinde Rödinghausen:
Bekanntmachungen:
Erweiterung der Innenbereichssatzung Bahnstraße
Erweiterung der Innenbereichssatzung "Bahnstraße" als Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Erlass einer Innenbereichssatzung "Nördlich Bruchstraße" als Einbeziehungssatzung gem § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Die Bebauungspläne der Gemeinde Rödinghausen sind im GEOPortal des Kreises Herford veröffentlicht:
Mietspiegel
Nicht immer sind sich Mieter und Vermieter einig, was eine Wohnung kosten darf. Erstmals hat die Gemeinde Rödinghausen 2019 einen Mietspiegel veröffentlicht. Mit dem Mietspiegel gibt es eine transparente Orientierungshilfe, die Mietern wie Vermietern eine verlässliche Auskunft über die ortsüblichen Mieten aufzeigt, welche Entgeltpreise im Durchschnitt für bestimmte Wohnungen erhoben werden. Die hierfür zugrunde gelegten Daten entstammen einer umfangreichen und repräsentativen Erhebung, die gemeinsam mit Vermietern und Verwaltern erhoben wurde.
Detaillierte Informationen zur Erhebung, zum Geltungsbereich des Mietspiegels, zum Hauptanwendungsgebiet sowie zahlreiche weitere Informationen enthält der Rödinghauser Mietspiegel. Im Jahr 2023 hat die Gemeinde Rödinghausen den Mietspiegel aktualisiert: