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Finanzen

Im Geschäftsbereich 2 dreht sich alles um die Finanzen. Geschäftsbereichsleiter und Kämmerer ist Björn Vogt, sein Stellvertreter ist Christian Nollmann. In diesem Geschäftsbereich wird unter anderem der Haushaltsplan aufgestellt sowie Steuern und Gebühren erhoben.

Haushalt

Die Gemeinde Rödinghausen erlässt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan.

Haushalt online
Jahresabschlüsse
Gesamtabschlüsse

Steuern & Abgaben

Die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer wurden in der Gemeinde Rödinghausen festgesetzt.

Grund- und Gewerbesteuer

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
1.1 für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 325 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 443 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 430 v. H.

Hundesteuer

Wie nahezu alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhebt auch die Gemeinde Rödinghausen eine Hundesteuer.
Die jährliche Steuer beträgt zurzeit
- wenn nur ein Hund gehalten wird 42 Euro
- wenn zwei Hunde gehalten werden 66 Euro je Hund
- wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden 78 Euro je Hund

Vergnügungssteuer

Nach der Vergnügungssteuersatzung werden bestimmte Vergnügungen gewerblicher Art besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsspielgeräten oder Tanzveranstaltungen gewerblicher Art. Die Veranstaltungen nach § 1 Nrn. 1 – 5 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn bei der Gemeinde Rödinghausen anzumelden.