Gemeinde sucht neue Schiedspersonen
Schlichten statt Richten: Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche und vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind. Dazu gehören beispielsweise kleine Meinungsverschiedenheiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder auch Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Die Bestellungen der Schiedsperson und deren Stellvertretung in Rödinghausen laufen bald aus. Deshalb sucht die Gemeinde für den Schiedsamtbezirk Rödinghausen entsprechende Schiedspersonen.
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann wird vom Rat der Gemeinde Rödinghausen für fünf Jahre gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Bünde bestätigt. Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, kann sich bis zum 20. Juni 2023 bei der Gemeinde Rödinghausen, Der Bürgermeister, Heerstraße 2, 32289 Rödinghausen, bewerben.
Nach Paragraf 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen kann Schiedsperson nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Zudem sollen Schiedspersonen nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, seinen Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat, durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist oder das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Bei Fragen steht Michaela Klußmann von der Gemeindeverwaltung unter Tel. 05746/948-157 gerne zur Verfügung.
Schiedspersonen erhalten eine Aufwandsentschädigung. Mehr Informationen finden Sie in der entsprechenden Satzung: