Kreis Herford fördert nachträgliche Dämmung von Gebäuden
Der Kreis Herford bringt ein Förderprogramm aus Landesmitteln für die nachträgliche Dämmung von Gebäuden auf den Weg. Entsprechende Anträge können ab dem 01. Juni 2023 gestellt werden.
Gefördert wird die nachträgliche Dämmung von Gebäuden, die mindestens zehn Jahre alt sind. Fördergegenstand sind Dächer, die oberste und unterste Geschossdecke sowie die Außenfassade. Gefördert werden 15 Prozent des Investitionsvolumens. Werden Dämmstoffe verwendet, die als „nachwachsende Rohstoffe“ in der Datenbank der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) (www.die-nachwachsende-produktwelt.de) aufgeführt werden, werden bis zu 25 Prozent des Investitionsvolumens gefördert. Die maximale Fördersumme pro Gebäude und Person ist jedoch auf 1.200 Euro begrenzt.
Insgesamt stellt der Kreis für das Programm einen Fördertopf von 120.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW.
„Wir möchten mit dieser niederschwelligen Förderung konkrete Anreize schaffen, sodass mehr Hauseigentümerinnen und Hauseigentümmer ihre Wohngebäude energetisch optimieren. Das trägt zur CO²-Einsparung und zur Ressourcenschonung bei, schützt aber auch vor übermäßigen Energiekosten“, erklärt Kreis-Umweltdezernentin Dr. Beatrix Wallberg. Das bestätigt Louisa Elbracht aus dem Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmanagement: „Den größten Anteil der Energie verbraucht ein Haushalt für das Heizen und die Warmwasserbereitung. Maßnahmen zur Wärmedämmung senken die benötigte Heizenergie um bis zu 30 Prozent und sparen somit nicht nur Kosten, sondern schonen auch das Klima“.
Förderungen auch durch Land und Bund
Auch das Land NRW und der Bund halten attraktive Förderungen in Form von Zuschüssen (BAFA-Mittel) und Kreditförderungen (KFW Bank) für Altbausanierungen bereit, die zu 20 Prozent der Kosten für Sanierung und Neuanschaffung z.B. effizienter Heizungsanlagen und auch Dämmungen von Gebäuden abdecken. Diese Förderprogramme können mit der Förderung des Kreises kombiniert werden.
Förderanträge können ab dem 01.06. online gestellt werden. Die Anträge sind - ebenso wie weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zu den Fördervorrausetzungen - unter: www.kreis-herford.de/Klimaschutz zu finden.