Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab sofort an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. „Das Beteiligungsformat eröffnet Bürgerinnen und Bürgern dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu geben und so aktiv am Lärmaktionsplan mitzuwirken“, hebt Bürgermeister Siegfried Lux hervor.
Derzeit wird der Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie überarbeitet. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.
Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt am 30. Juni 2022 die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie.
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis zum 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Newsletter und Kontakt:
Auf der neuen Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können Sie sich auch für den Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden: umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn richten.