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Datum: 01.06.2023

Rödinghausen erweitert die Förderungen bei PV- und Speicheranlagen

In Rödinghausen sind immer mehr Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern. Nach Angaben des Energieberichts 2022 sind 110 zusätzliche Photovoltaik-Anlagen seit 2017 installiert worden. „Das ist ein guter Wert. Wir möchten aber noch deutlich mehr als bisher und möglichst viele Rödinghauserinnen und Rödinghauser auf unserem Weg zu den Erneuerbaren Energien mitnehmen“, sagt Bürgermeister Siegfried Lux. Deshalb setzt die Gemeinde Rödinghausen bei ihrem Förderprogramm „Sonnenenergie für die Sonnenseite“ neue Maßstäbe. Die Förderung wird erweitert und angepasst. „Wir möchten Anreize für unsere Bürgerinnen und Bürger schaffen, so dass jeder einen Beitrag zur Energiewende leisten kann“, so Siegfried Lux. Voraussetzung ist die Neufassung der Förderrichtlinie, über die der Gemeinderat am 06. Juni – nach einem positiven Votum des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität – noch abstimmen wird.

Die Gemeinde fördert seit 2019 die Installation von Solar- und Speicheranlagen auf sowie an privat genutzten Ein- und Mehrfamilienhäusern. Mittlerweile wurden 85 Anlagen finanziell bezuschusst. „Das entspricht einem Fördervolumen von rund 70.000 Euro“, sagt Daniel Scholz, der in der Verwaltung für den Bereich Klima und Umwelt verantwortliche Geschäftsbereichsleiter. Die Gemeinde möchte nun diese Förderkulisse erweitern: Neben Photovoltaik-Anlagen (von 3 bis 100 kWp), Batteriespeichern und Solarthermie-Anlagen werden auch Balkonanlagen finanziell bezuschusst. Für einen Batteriespeicher gibt es einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro, für eine Solarthermie-Anlage 350 Euro. Rödinghauserinnen und Rödinghauser, die sich für ein Balkonkraftwerk entscheiden, bekommen von der Gemeinde 200 Euro Unterstützung.

Art, Umfang und Höhe der Förderung für PV-Anlagen werden ebenfalls angepasst. „Hier wird eine Staffelung in Abhängigkeit zur Leistungsstärke der Anlage gelten“, erklärt Daniel Scholz. Grundsätzlich sind Anlagen bis 100 Kilowatt-Spitzenleistung förderfähig. Eine Förderhöchstgrenze wurde auf 1.625 Euro pro Anlage festgesetzt: Im Leistungsbereich 3 bis 10 kWp bezuschusst die Gemeinde mit 75,00 Euro pro volle Kilowatt-Spitzenleistung, im Leistungsbereich 11 bis 20 Kilowatt-Spitzenleistung mit 50,00 Euro pro volle Kilowatt-Spitzenleistung und im Leistungsbereich 21 bis 35 Kilowatt-Spitzenleistung mit 25,00 Euro pro volle Kilowatt-Spitzenleistung. Beispielsweise eine 17-kWp-Anlage würde wie folgt gefördert: bis 10 kWp = 750 Euro, von 11-17 kWp = 350 Euro, die Gesamtförderung würde sich demnach auf 1.100 Euro belaufen.

Erweitert wird auch der Empfängerkreis einer möglichen finanziellen Unterstützung. „Dazu gehören natürliche sowie juristische Personen des privaten und auch öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Kitas“, so Daniel Scholz. „Diese müssen Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Mieter in Rödinghausen sein.“ Der Antrag für eine Förderung wird bei der Gemeinde Rödinghausen gestellt. Diese prüft die Förderfähigkeit. Bei Errichtung einer PV-Anlage ist die Beratung eines unabhängigen Energieberaters verpflichtend. „Dieser übernimmt die Kontrolle und bestätigt die Installation.“ Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde.

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität stimmte bereits mehrheitlich für die Anpassung der Förderung. Nun muss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 6. Juni 2023 dem noch zustimmen. „Die Förderung soll ab dem 01.07.2023 in Kraft treten. Dann können wir mit neuem Förderkanon und einem erweiterten Nutzerkreis in Rödinghausen durchstarten“, so Bürgermeister Siegfried Lux.