Bürger- und Touristikservice
Die wichtigste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Gäste ist der Bürger- und Touristikservice im Haus des Gastes. Ob Sie umziehen, einen neuen Ausweis oder Reisepass benötigen oder ein Gewerbe anmelden – im Bürger- und Touristikservice wird Ihnen geholfen. Neben den Verwaltungsaufgaben werden dort auch kleinere "Serviceleistungen", wie z. B. der Verkauf von Ortsplänen oder Karten für Veranstaltungen angeboten. Des Weiteren liegen dort zahlreiche Informationsbroschüren für Touristinnen und Touristen bereit.
Unsere wichtigsten Dienstleistungen sind:
- Personalausweis
- Reisepass
- Kinderreisepass
- Führungszeugnis
- Anmeldung Wohnsitz
- Abmeldung Wohnsitz
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbeummeldung
Zu folgenden Zeiten ist der Bürger- und Touristikservice zurzeit geöffnet:
Montag und Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Online-Termine
Besucherinnen und Besucher können einen Termin für den Bürger- und Touristikservice online buchen: Hier geht es zur Online-Terminvergabe
Standesamt
Sie möchten heiraten, die Geburt eines Babys anmelden, einen Sterbefall beurkunden lassen oder eine Urkunde anfordern? Dafür ist unter anderem das Standesamt der Gemeinde Rödinghausen verantwortlich.
Für die standesamtliche Hochzeit stehen in Rödinghausen drei Trauungsorte zur Verfügung:
Das Haus des Gastes verfügt über ein stilvoll eingerichtetes Trauzimmer.
In herrschaftlichem Ambiente im Rittersaal von Haus Kilver kann geheiratet werden (von April bis Oktober).
Mit Fernblick im Atrium am Rande des Wiehengebirges (unterhalb des Kreis-Jugendgästehauses) können Paare „Ja“ sagen (von Mai bis September).
Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren, benötigen wir die folgenden Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine beglaubigte Abschrift der Geburtsregister vom zuständigen Standesamt
- ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde, falls sich der Wohnsitz nicht in Rödinghausen befinden sollte
Zur Vereinbarung eines Termins für die Anmeldung der Eheschließung kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig.
Kontakt
Schiedsamt
Schlichten statt Richten: Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind. Dazu gehören: kleine Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten vermögens- und strafrechtlicher Art, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietstreitigkeiten, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Sachbeschädigung. Die Palette der Möglichkeiten der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsfrauen und -männer ist umfangreich und sehr bürgerfreundlich. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sich daher überlegen, ob die Streitschlichtung und damit der Weg zum Schiedsamt in den zulässigen Fällen ein Weg sein kann. Denn kommt es zum Vergleich spart man zumindest viele Nerven, Zeit und Geld. Auch wenn die Streitschlichtung erfolglos bleiben sollte, ist ja weiterhin der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann wird vom Rat der Gemeinde Rödinghausen für 5 Jahre gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Bünde bestätigt.
Gewählt wurden:
Schiedsfrau:
Christa Jeromin
Schulstr. 6
33829 Borgholzhausen
Telefon: 05425/3909757
stellvertrender Schiedsmann:
Sven Vater
Gartenstraße 8
32289 Rödinghausen
Telefon: 05226/7006668
Termine mit der Schiedsfrau bzw. mit ihrem Stellvertreter können telefonisch oder schriftlich vereinbart werden. Die Anhörungen bzw. Verhandlungen finden in der Regel an folgendem Ort statt:
Schiedsamt der Gemeinde Rödinghausen
-Haus des Gastes-
Pemberville Platz 1
32289 Rödinghausen
Schiedspersonen erhalten eine Aufwandsentschädigung. Mehr Informationen finden Sie in der entsprechenden Satzung: