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Pflegewohngeld: Heimpflege finanzieren

Pflegewohngeld: Heimpflege finanzieren

Beschreibung

Die Finanzierung der Investitionskosten kann ab Pflegegrad 2 in vielen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen über das Pflegewohngeld erfolgen. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Dabei darf das Vermögen einen Betrag von 10.000 € für eine alleinstehende Person bzw. 15.0000 € für eine Ehepaar oder eine eingetragen Lebenspartnerschaft nicht übersteigen.

Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 wird kein Pflegewohngeld gezahlt.

Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Ausnahmen: PDF-Download

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