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Mittagsverpflegung an den Förderschulen: Eigenanteil tragen

Mittagsverpflegung an den Förderschulen: Eigenanteil tragen

Beschreibung

Die Förderschulen Arche, Pestalozzi- und Eickhofschule bieten für Schülerinnen und Schüler Mittagsmahlzeiten an. Der Kreis Herford bezuschusst die Mittagsverpflegung. Dadurch verringert sich für Sie als Erziehungsberechtigte das Essensgeld auf 2,50 Euro pro Essen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung des Kreises Herford bzw. an den jeweiligen Caterer.

Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen können die Kosten zum gemeinschaftlichen Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich von dem Eigenanteil befreit werden?

Sie können einen Antrag auf Leistungen zu Bildung und Teilhabe (BuT) stellen, wenn Sie oder Ihr Kind Kinderzuschlag bekommen oder Leistungen beziehen nach dem

  • Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
  • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII),
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) oder
  • Wohngeldgesetz (WoGG)

Die für den Antrag erforderliche Bescheinigung, dass Ihr Kind an der Mittagsverpflegung teilnimmt, erhalten Sie vom Schulbüro der jeweiligen Förderschule.

Die ausgefüllte Bescheinigung muss von Ihnen bei der Stelle eingereicht werden, von der Sie Ihre Leistungen beziehen. Hierfür kommen das Jobcenter Herford oder der Kreis Herford, Amt für Soziale Leistungen, in Frage.

Servicezeiten: Schülerbeförderung

Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr