Tiergehege für wildlebende Tiere: Genehmigung beantragen
Tiergehege
Beschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen wild lebende Tierarten außerhalb von Wohn- und Geschäftsräumen mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden. Sie sind kein Zoo.
Sie benötigen die Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde und des Veterinäramts des Kreises Herford, wenn Sie ein Tiergehege errichten, erweitern, wesentlich verändern oder betreiben wollen.
Am häufigsten gibt es Tiergehege im Kreis Herford für folgende Tierarten:
- Damwild,
- Alpakas,
- Strauße,
- Rotwild und
- Sikahirsche.
Servicezeiten: Naturschutz und Regionalplanung
Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr