Grundwasser, Erdwärme und Recyclingstoffe nutzen
Grundwasser, Erdwärme und Recyclingbaustoffe nutzen
Beschreibung
Grundwasser ist eine wertvolle Ressource, die einem besonderen Schutz unterliegt. Das Wasserrecht verlangt daher, das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass nachteilige Veränderungen seines mengenmäßigen und chemischen Zustandes vermieden werden. Es darf nicht mehr Grundwasser entnommen werden, als sich auf natürliche Weise neu bildet. Dabei hat die öffentliche Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen. Wenn Sie Grundwasser fördern möchten, brauchen Sie dafür in der Regel einer wasserrechtliche Erlaubnis und zwar unabhängig vom Nutzungszweck.
Erdwärme ist die im zugänglichen Teil der Erdkruste gespeicherte Wärme (thermische Energie). Sie umfasst die in der Erde gespeicherte Energie, soweit sie entzogen und genutzt werden kann, und zählt zu den regenerativen Energien. Wenn Sie Erdwärme nutzen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis.
Recycling-Baustoffe (Bau- und Abbruchabfälle) haben den größten Anteil an den anfallenden mineralischen Abfällen. Nach dem Aufbereiten werden sie als Recycling-Baustoffe überwiegend im Straßen- und Erdbau eingesetzt. Das Verwenden von Recycling-Baustoffen ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Unterlagen/Nachweise
Für eine Grundwassernutzung:
- Übersichtsplan im Maßstab 1:10.000 bis 1:25.000
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 mit folgenden Angaben:
- Überblick über die örtliche Situation
- genaue Lage der vorgesehenen Anlagen
- Bezeichnung der für die Grundwasserentnahme und die vorgesehenen Anlagen beanspruchten Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster
- Einzeichnung der auf dem zu beanspruchenden Grundstück und den Nachbargrundstücken, die ebenfalls nach dem Liegenschaftskataster zu bezeichnen sind, vorhandenen Gebäude, Brunnen, Dungstätten, Entwässerungsanlagen und Einleitungsstellen in ein Gewässer (einschließlich Grundwasser)
- Nordpfeil
- eventuell die Grenzen eines festgelegten Überschwemmungsgebietes, einer Wasserschutzzone und eines Quellenschutzgebietes
- Katasterplan im Maßstab 1:1.000
- Bohrprofil mit Schichtenverzeichnis (nur bei erstmaliger Inbetriebnahme)
- Bauzeichnung der Förderungsanlage
- eventuell Aufbereitungsanlage und weitere mit der Grundwasserentnahme verbundener Anlagen im Maßstab 1 :100
- Erläuterungsbericht, der neben den Grundzügen des Verfahrens der Grundwasserförderung alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber zur Beurteilung des Antrages wichtigen Umstände enthält
Für eine Erdwärmenutzung:
- Übersichtsplan im Maßstab 1:10.000 bis 1:25.000
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Kennzeichnung des Standortes der Wärmepumpenanlage sowie der Bohrstellen
- Katasterplan (amtliche Flurkarte beziehungsweise Abzeichnung der Flurkarte im Maßstab 1: 1 000)
- Erläuterungsbericht
- Für Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmesonden:
- Angaben zur Länge beziehungsweise Tiefe der Erdwärmesonden mit Bezug auf Grundwasserstockwerke und erforderliche Wärmeleistung
- Angaben zum Bohrverfahren und zur Verfüllung beziehungsweise Abdichtung des Ringraumes
- Für Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmekollektoren
- Angaben zur Länge der Erdwärmekollektoren und Flächengröße mit Bezug auf erforderliche Wärmeleistung
- Datensicherheitsblatt des verwendeten Wärmeträgermittels
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)