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Kleinkläranlage betreiben: Erlaubnis einholen

Kleinkläranlage betreiben: Erlaubnis einholen

Beschreibung

Nicht alle Grundstücke können an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Ist dies technisch nicht möglich oder mit zu hohen Kosten verbunden, müssen Sie als Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer das anfallende Abwasser selbst beseitigen. Dies erfordert in aller Regel den Betrieb einer Kleinkläranlage.

Wasserrechtliche Erlaubnis

Für das Versickern des gereinigten Abwassers oder das Einleiten in ein Gewässer benötigen Sie eine  Erlaubnis. Diese wird erteilt, wenn die Kleinkläranlage

  • dem Stand der Technik entspricht und
  • die gesetzlich vorgeschriebene Reinigungsleistung erbringt.

Damit dies auf Dauer sichergestellt ist, sind Kleinkläranlagen regelmäßig durch ein Fachunternehmen zu warten. Im Regelfall ist es erforderlich, dass eine Anlage zweimal im Jahr gewartet wird. Die wasserrechtliche Erlaubnis wird normalerweise für die Dauer von 10 Jahren erteilt.

Unterlagen/Nachweise

Folgende Unterlagen (DIN A4 oder auf DIN A4 gefaltet) sind in 3-facher Ausfertigung beizufügen:

  • Übersichtsplan im Maßstab 1:25000 bis 1:10000
    zum Beispiel Ausschnitt aus Stadtplan, darin ist das Grundstück durch einen Kreis zu markieren.
  • aktueller Katasterplan im Maßstab 1:2000 bis 1:1000
  • Lageplan im Maßstab 1:500 bis 1:250 und mit folgenden Detailangaben:
    • genaue Lage der Abwasseranlagen und der Verlauf der Entwässerungsleitungen (Schmutzwasser in „Rot“, Niederschlagswasser in „Blau“) bis zur Einleitungsstelle in das Gewässer oder Grundwasser
    • Verlauf offener oder verrohrter Gewässer mit Fließrichtung
    • alle auf dem eigenen Grundstück und den Nachbargrundstücken vorhandenen Gebäude, Brunnen, Dunglagerstätten
    • Nordpfeil und Maßstab
  • Grundrisszeichnung vorhandener und geplanter Gebäude im Maßstab 1:100
    mit Darstellung der Entwässerungsleitungen im Gebäude
  • Zeichnerische Darstellung der Abwasserbehandlungsanlage im Grundriss und Schnitt einschließlich Maßangaben (Maßstab 1:50 bis 1:20)
  • Zeichnerische Darstellung der Versickerungsanlage im Maßstab 1:50 bis 1:20, wenn das Grundwasser eingeleitet wird
    Das Versickerungssystem ist im Schnitt mit Maßangaben darzustellen.
    Eine Angabe des höchsten Grundwasserstandes ist erforderlich.
  • Zeichnerische Darstellung des Einleitungsbauwerkes, wenn in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird
    Aus den Grundrissen und Schnitten muss die Funktion der Bauteile erkennbar sein.
  • Berechnungen zur Bemessung
    • der Abwasserbehandlungsanlage(n)
    • der Versickerungsanlage(n) beziehungsweise Rückhaltung
  • Erläuterungsbericht
    Beschreibung der geplanten Entwässerung

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)

Kosten/Gebühren

Die Gebühr für das Erteilen der wasserrechtlichen Erlaubnis richtet sich nach dem Wert der Gewässerbenutzung. Die Mindestgebühr im Privatbereich beträgt 200,00 Euro.