Sprengstofflagerung (privat) beantragen
Für bestimmte Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich benötigen Sie spezielle Erlaubnisse. Das umfasst den Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
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Die Fachkunde erwerben Sie, wenn Sie an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen. Dafür müssen Sie dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese können Sie bei uns beantragen.
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Servicezeiten: Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
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