Fahrzeug abmelden
Fahrzeug abmelden
Beschreibung
Sie möchten ein Fahrzeug vorübergehend abmelden? Das können Sie entweder beim Straßenverkehrsamt, im Servicebüro des Kreises Herford oder online machen. Möchten Sie ein Fahrzeug dauerhaft abmelden, können Sie dies online tun oder sich direkt ans Straßenverkehrsamt wenden.
Hinweis
Fahrzeuge, bei denen ein Teil der Fahrzeugpapiere oder ein beziehungsweise beide Kennzeichen abhanden gekommen sind, können weiterhin nur im Straßenverkehrsamt abgemeldet werden.
Sie können Ihr Fahrzeug online abmelden, wenn es nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde. Zusätzlich benötigen Sie einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion.
Unterlagen/Nachweise
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
7,80 Euro bis 10,40 Euro