Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland zulassen
Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland zulassen
Beschreibung
Sie möchten ein Fahrzeug anmelden, das bereits im Ausland zugelassen war.
Hinweis
Haben Sie ein Fahrzeug erworben, das nicht aus einem EU-Land stammt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Unterlagen/Nachweise
- ausländische Zulassungsbescheinigungen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Hauptuntersuchungsbericht
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), diese fordern Sie bitte vorher von Ihrer Versicherung an
- Kaufvertrag
- Rechnung
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Identitätsnachweis für natürliche Personen
- Personalausweis oder einen Pass im Original
- Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
- Identitätsnachweis für juristische Personen
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen oder Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original
In Vertretungsfällen:
Grundsätzlich:
- Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
- SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
- Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
31,70 Euro bis 92,30 Euro
Eventuell fallen weitere Gebühren für Ausnahmegenehmigungen an.
Online-Terminreservierung für die Zulassungsstelle
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.