Integrationshilfe für die Schule beantragen, Informationen erhalten
Integration für die Schulzeit beantragen, Informationen erhalten
Beschreibung
Integrationshelferinnen und Integrationshelfer werden tätig, wenn eine unbegleitete Teilnahme am Unterricht in der Regel- oder Förderschule nicht möglich ist.
Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:
- Begleiten auf dem Schulgelände,
- Reduzieren von Gefahrensituationen,
- Herrichten des Schultisches,
- Unterstützen bei der Selbstversorgung oder
- Begleiten auf Ausflügen und Klassenfahrten.
Kosten/Gebühren
Der Kreis Herford finanziert die Integrationshilfe in der Schule.
Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Wer ist zuständig?
Nach der Einschulung ist die vorhandene oder drohende Behinderung entscheidend: Bitte berücksichtigen Sie das besondere Angebot der Eingliederungshilfe für ausschließlich seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Nach der Einschulung ist die vorhandene oder drohende Behinderung entscheidend: Bitte berücksichtigen Sie das besondere Angebot der Eingliederungshilfe für ausschließlich seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.