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Integrationshilfe für die Schule beantragen, Informationen erhalten

Integration für die Schulzeit beantragen, Informationen erhalten

Beschreibung

Integrationshelferinnen und Integrationshelfer werden tätig, wenn eine unbegleitete Teilnahme am Unterricht in der Regel- oder Förderschule nicht möglich ist.

Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:

  • Begleiten auf dem Schulgelände,
  • Reduzieren von Gefahrensituationen,
  • Herrichten des Schultisches,
  • Unterstützen bei der Selbstversorgung oder
  • Begleiten auf Ausflügen und Klassenfahrten.

Kosten/Gebühren

Der Kreis Herford finanziert die Integrationshilfe in der Schule.

Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Wer ist zuständig?
Nach der Einschulung
ist die vorhandene oder drohende Behinderung entscheidend: Bitte berücksichtigen Sie das besondere Angebot der Eingliederungshilfe für ausschließlich seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.