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Transporte als Privatperson begleiten

Transporte als Privatperson begleiten

Beschreibung

Am 30.05.2017 sind die neuen Verwaltungsvorschriften zu § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten.

Durch die Änderung ist es den Straßenverkehrsbehörden möglich, für im Vorhinein planbare und regelbare Streckenabschnitte mit Standardsituationen und -fällen, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidungen der Polizei zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs notwendig sind, eine verkehrsrechtliche Anordnung (Regelplan) zu treffen.

Der Kreis Herford hat für verschiedene Strecken entsprechende Regelpläne erstellt, die für den jeweils betreffenden Streckenabschnitt das Visualisieren von Verkehrszeichen vorschreibt.

Der Bescheidinhaber (oder die den Transport durchführende Person oder das den Transport durchführende Unternehmen oder ein von diesem oder diesen beauftragter und namentlich der Straßenverkehrsbehörde benannter Unternehmer) handeln dabei als Verwaltungshelfer ohne eigenständiges Ermessen.

Um einen Transport privat begleiten zu dürfen, müssen die privaten Begleiter (Verwaltungshelfer) durch die Kreispolizeibehörde Herford für die jeweilige Strecke geschult werden. Grundlage für diese Schulung ist der sogenannte Regelplan. Der Regelplan und die jeweiligen Strecken werden im Rahmen der Genehmigung an den Antragstellter übermittelt.

Termine für die Schulung koordiniert die Kreispolizeibehörde Herford.

Im Vorfeld muss der zukünftige Verwaltungshelfer jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllen und die vollständigen Unterlagen an das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford, Zulassung/Verkehrssicherung, Elsestraße 225, 32278 Kirchlengern, übersenden. Erst nach Vorlage und Prüfung sämtlicher Unterlagen und Nachweise (unter anderem über die durchgeführte Streckeneinweisung durch die Kreispolizeibehörde Herford) zertifiziert das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford die Verwaltungshelfer.

Nach Ablauf von zwei Jahren ist eine erneute Zertifizierung nach dem obengenannten Muster durchzuführen.

Für Fragen stehen Ihnen die unter den Kontakten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

Unterlagen/Nachweise

  • Nachweis der förmlichen Verpflichtung als Verwaltungshelfer für die Begleitung von Großraum- und Schwer-Transporten (kann gegebenenfalls durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen)
  • Erforderliche Fahrerlaubnis für Begleitfahrzeuge
  • Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung (derzeit mindestens 10 Millionen Euro pro Schadensfall)
  • Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses (maximal 6 Monate alt)
  • Nachweis der durchgeführten Prüfung im Fahrerlaubnis-Register des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) durch eine Straßenverkehrsbehörde (maximal 3 Monate alt)

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Kosten/Gebühren

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