Eheregister
Beschreibung
Zuständig für die Führung des Eheregisters ist das Standesamt des Heiratsortes.
Sofern Sie im Ausland als Deutsche geheiratet haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes Ihre Eheschließung/Lebenspartnerschaft nachbeurkunden lassen und bei Bedarf einen Ehenamen bestimmen.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz