Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Diese werden in einem formellen Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches im Baugesetzbuch umfassend geregelt ist.
Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich.
Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig.
Die Bebauungspläne der Gemeinde Rödinghausen sind im GEOPortal des Kreises Herford veröffentlicht:
Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen und Bauleitplanverfahren der Gemeinde Rödinghausen.
54. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 "Falkenweg", erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Südlich Bünder Straße“ der Gemeinde Rödinghausen im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB - erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Teileinziehung einer Fläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Schwenningdorf, Flur 10, Flurstück 46; Erlass einer Satzung zur Änderung des Umlegungsplanes von Schwenningdorf im Umlegungsverfahren Schwenningdorf - S.620 -
Außenbereichssatzung „Lohmühlenweg“