Rödinghausen. Die aktuelle Coronaschutzverordnung untersagt Bibliotheken Bücher und Medien zu entleihen, außer es sind Fachbücher zur termingebundenen Prüfungsvorbereitung.
Die Leihfristen der entliehen Medien werden automatisch verlängert und es fallen keine Überziehungsgebühren während der Schließzeiten an.
Ab wann ein regulärer Betrieb wieder möglich ist, ist abhängig von der Entwicklung der Pandemie und den aktuellen Vorgaben des Landes zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen.