Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Diese werden in einem formellen Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches im Baugesetzbuch umfassend geregelt ist.
Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich.
Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig.
Die Bebauungspläne der Gemeinde Rödinghausen sind im GEOPortal des Kreises Herford veröffentlicht:
Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen und Bauleitplanverfahren der Gemeinde Rödinghausen.
„Planfeststellung für das Vorhaben „Bahnhof Bruchmühlen: Änderung der Verkehrsstation“, Bahn-km 103,825 bis 104,080 der Strecke 1992 Löhne – Rheine in Bruchmühlen, Landkreis Osnabrück“
Innenbereichssatzung für den Bereich Bahnstraße
Innenbereichssatzung Studieker Weg/Bruchstraße
Aussenbereichssatzung Am Camp
Die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rödinghausen und 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 »Gewerbegebiet Bruchmühlen-Ostkilver" sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Gewerbegebiet Ostkilver - Neuaufstellung -" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rödinghausen und 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Sondergebiet Bruchstraße"
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wehmerhorst" der Gemeinde Rödinghausen und Beteiligung der Öffentlichkeit
Einziehung der Fläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Schwenningdorf, Flur 3, Flurstücke 330, 328, 329 und 331