Die Unterstützungsangebote des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) der Bundesregierung sollen von möglichst allen antragsberechtigten Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Das Angebot reicht von der individuellen Beratung bis hin zur gemeinsamen Antragsstellung zusammen mit Ihnen, den Leistungsberechtigten.
Leistungsberechtigt sind die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die entweder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II/XII oder auch Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Die Altersobergrenze für junge Erwachsene liegt bei 25 Jahren, ausgenommen sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit. Hier sind nur Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren antragsberechtigt.
Der Kreis Herford hat die Ev. Jugendhilfe Schweicheln beauftragt im Rahmen der Schulsozialarbeit - in Zusammenarbeit mit den Schulen, Kindergärten und Vereinen der Gemeinde Rödinghausen - Beratung und Unterstützung zum Bildungs- und Teilhabepakets in Rödinghausen anzubieten.
Diese Leistungen können Kinder beantragen, wenn Sie...
Darüber hinaus können Familien mit geringem Einkommen nach individueller Einzelfallentscheidung ebenfalls Leistungen bekommen.
Wie können Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen?
Um die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten, müssen Sie für jedes Kind einen gesonderten Antrag stellen.
Form der Leistungen
Die Leistungen werden in Form von Gutscheinen oder Direktzahlungen an die Einrichtungen, Schulen oder Vereine ausgegeben.