Zuständige Behörde:
Gemeinde Rödinghausen
-Bürgerdienste und allgemeine Verwaltung-
Geschäftsbereich 1
Heerstr. 2
32289 Rödinghausen
Telefon:
05746/948-0
Telefax:
05746/948-105
E-Mail:
Internet:
Die Ausstellung von Urkunden erfolgt aus dem:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
- Lebenspartnerschaftsregister
Für die Ausstellung der Personenstandsurkunden ist das Standesamt zuständig, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird.
Gebühren Urkunden
Die Gebühr pro Urkunde beträgt 15,00 €.