Zuständige Behörde:
Gemeinde Rödinghausen
-Bürgerdienste und allgemeine Verwaltung-
Geschäftsbereich 1
Heerstr. 2
32289 Rödinghausen
Telefon:
05746/948-0
Telefax:
05746/948-105
E-Mail:
Internet:
Für die Anzeige des Sterbefalls sind erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
- gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde)
- Personalausweis
- Todesbescheinigung (wird von dem Arzt, der den Tod festgestellt hat ausgestellt)
der verstorbenen Person.